Beschäftigtendatenschutz nach DSGVO und BDSG 2018

Beschäftigtendatenschutz nach der EU-DSGVO und BDSG 2018

Ab dem 25.05.2018 gelten EU-weit und damit auch in Deutschland die Regelungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung EU-DSGVO und der umfassenden Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes BDSG 2018.

Auf Arbeitgeber kommen dadurch im Rahmen des Beschäftigtendatenschutzes umfangreiche neue Aufklärungs-, Rechenschafts- und Dokumentationspflichten im Rahmen der Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten im Arbeitsverhältnis zu. 

Dies beginnt bei Bewerbungs- und Einstellungsverfahren, findet seine Fortsetzung während des Bestandes des Arbeitsverhältnisses bis hin zu Speicherbegrenzungs- und Datenlöschungsvorschriften nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses.

Zum Download erhalten Sie hier das Vortragsskript zum „Beschäftigtendatenschutz nach der DS-GVO und dem BDSG 2018 – Datenschutz, Kontrolle und Überwachung am Arbeitsplatz“.

RA Roland Wille hat hierzu am 06.03.2018 in Kassel und am 13.03.2018 in Fulda auf Einladung der Creditreform Kassel/Fulda seinen diesjährigen Frühjahrsvortrag gehalten. Das Skript zum Vortrag enthält einen Überblick zu folgenden, ab dem 25.05.2018 geltenden datenschutzrechtlichen Regelungen:

  • Datenschutz als Grundrecht (Verbot mit Erlaubnisvorbehalt)
  • Kernelemente der DSGVO
  • Kollisionsregelungen zwischen DSGVO und BDSG 2018
  • Nachweis- und Rechenschaftspflichten – Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VvV)
  • Auftragsverarbeitung von Daten für den Verantwortlichen durch Dritte
  • Pflicht zur Bestellung eines/r Datenschutzbeauftragten
  • Rechtsfolgen der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten

Darüber hinaus gibt das Vortragsskript einen Überblick über folgende Einzelprobleme des Beschäftigtendatenschutzes:

  • Ermächtigungsgrundlagen der Datenverarbeitung
  • Kollektivvereinbarungen zur Datenverarbeitung (z. B. Dienst- oder Betriebsvereinbarung)
  • neue Anforderungen an das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM)
  • Überwachung des dienstlichen E-Mail-Accounts und bei Internetnutzung am Arbeitsplatz
  • Datenschutzanforderungen bei Mitarbeiterumfragen
  • Videoüberwachung – Rechtsgrundlagen und Grenzen

Hier zum Download: „Beschäftigtendatenschutz nach der DS-GVO und dem BDSG 2018 – Datenschutz, Kontrolle und Überwachung am Arbeitsplatz“

Referent und Verfasser:

Roland Wille

Rechtsanwalt & Fachanwalt

Für Arbeitsrecht