Erbrecht und Vorsorge

Roland Wille - Rechtsanwalt & Fachanwalt Für Arbeitsrecht

Roland Wille

Rechtsanwalt & Fachanwalt

Für Arbeitsrecht

 

Wir beraten und vertreten Sie qualifiziert und umfassend auf dem Gebiet des Erbrechts. Dies beginnt bei der der Gestaltung von erbrechtlichen Fragestellungen im Rahmen der Beratung und Erstellung von Testamenten, Erbverträgen sowie lebzeitigen Vermögensübertragungen und schließt die Errichtung einer Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung mit ein.

In diesem Zusammenhang legen wir Wert auf präventive Beratung im Vorfeld lebzeitiger und/oder erbrechtlicher Vermögensübertragungen, um möglichst spätere Erbauseinandersetzungen über den eigenen Nachlass zu vermeiden. Klare Formulierungen und Regelungen verhindern einen späteren Streit um Verständnis- und Auslegungsfragen.

Selbst das verbreitete Ehegattentestament, das sogenannte „Berliner Testament“, kann Regelungslücken enthalten, deren Aufdeckung und gestaltende Regelung eine qualifizierte anwaltliche Beratung zum Ziel hat. Schließlich gilt es nachteilige Folgen bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer, beispielsweise durch sinnvolle Berücksichtigung von Steuerfreibeträgen, im Rahmen der Gestaltung zu bedenken.

Besonderer erbrechtlicher Gestaltung bedürfen erst recht neu zusammengesetzte Familienkonstellationen, beispielsweise nach Scheidung und Zweiteheschließung sowie nicht eingetragene nichteheliche Lebensgemeinschaften. Gerade dort sowie in heute vielfach anzutreffenden „Patchwork-Familien“ führt die gesetzliche Erbfolge, ohne sinnvollen steuernden Eingriff durch letztwillige Verfügung, häufig zu unerwünschten Erbfolgen.

Darüber hinaus vertreten wir Ihre rechtlichen Interessen im Rahmen erbrechtlicher Auseinandersetzungen über den Nachlass, beispielweise zur Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft. Fragen zum Pflichtteilsrecht, der Enterbung oder der Sinnhaftigkeit der Ausschlagung einer Erbschaft klären und beurteilen wir für Sie. Dabei steht die außergerichtliche Streitbeilegung gerade bei innerfamiliären Erb-Auseinandersetzungen für uns als Zielsetzung im Vordergrund, selbstverständlich umfasst unsere anwaltliche Begleitung erforderlichenfalls zugleich die gerichtliche Prozessvertretung.

Im Verbund mit unserem handels- und gesellschaftsrechtlichen Fachdezernat sowie Steuerberatern und anderen Drittbeteiligten beraten und gestalten wir für Sie Fragen der Unternehmensnachfolge sowie im gesamten Spannungsfeld zwischen Gesellschaftsrecht und Erbrecht.

Wir beraten und vertreten Ihre rechtlichen Interessen im Erbrecht u.a. bei:

  • Anrechenbarkeit lebzeitiger Schenkungen
  • Ausschlagung und Anfechtung
  • Berliner Testament, Ehegattentestament
  • Betreuungsverfügung und Patientenverfügung
  • Enterbung und Erbunwürdigkeit
  • Erbauseinandersetzung, Erbenstellung, Erbengemeinschaft
  • Erbscheinbeantragung, Erbscheinerteilung und Erscheineinziehung
  • Erbvertrag und Erbauseinandersetzungsvertrag
  • Letztwillige Verfügung
  • Nachlass, Nachlassüberschuldung und Nachlassteilung
  • Pflichtteil und Pflichtteilsergänzung
  • Testament und Vermächtnis
  • Testamentsvollstreckung und Nachlassabwicklung
  • Unternehmensnachfolge
  • Vor- und Nacherbschaft
  • Vorsorgevollmacht